Basis für Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes eröffnet. Er will damit unter anderem umweltfreundliche Technologien fördern und die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren verbessern.


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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 ein Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Es umfasst eine Anpassung des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetzes sowie die Revision von acht Verordnungen. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Dezember 2020.

Förderung umweltfreundlicher Technologien

Neue Technologien ermöglichen es, den Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr zu senken. Dazu zählen Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge und der Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien oder auf Wasserstoffbasis. Das geltende Recht behindert jedoch solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast oder das Ladevolumen der Fahrzeuge auswirkt. Der Bundesrat will darum, dass die Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das erforderliche Mehrgewicht oder die erforderliche Zusatzlänge erhöht werden können. Die Ladekapazität der Fahrzeuge darf dabei nicht vergrössert werden.

Automatisiertes Fahren

Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend verbessert. Künftig wird es möglich sein, mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenkenden das Fahrgeschehen permanent überwachen müssen. Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, soll der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Zudem werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat. Mit der Revision wird zudem eine rechtliche Basis geschaffen, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen kann. Mit solchen Tests können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Anpassung von «Via sicura»

Der Bundesrat schlägt in Erfüllung eines Auftrags des Parlaments weiter vor, mit der Anpassung des SVG die im Rahmen von «Via sicura» eingeführten Rasermassnahmen verhältnismässiger auszugestalten und so ungewollte Härtefälle zu vermeiden. Die Gerichte sollen neu im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt.


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