EVOLUTION auch bei den Verkehrsregeln
2019 treten diverse Neuerungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft: Diese betreffen auch Transporte und Chauffeure.

Ab dem 1. Februar gelten beim Führen von Anhängerzügen Erleichterungen. Die Beschränkung in den Führerausweiskategorien BE, C1E und D1E auf Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wird aufgehoben.
Bei den Vorschriften zu Gefahrenguttransporten werden die Anhänge der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) per 1. Januar 2019 formal neu nummeriert. Neu wird die Nummerierung konsequenter mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) abgestimmt und darauf ausgerichtet. Thematisch bilden dabei die Beförderung von Maschinen und Geräten, die gefährliche Güter enthalten, sowie die Beförderung von Lithiumbatterien den Schwerpunkt der Anpassungen. Zu erwähnen sind ausserdem die Lockerung der Pflicht, in bestimmten Fällen offene oder belüftete Fahrzeuge verwenden zu müssen, sowie die Beschränkung der Bauvorschriften für Baustellentanks auf Umschliessungen mit einem Fassungsraum von über 3000 Liter.
Per 1. Februar 2019 wird zudem die Pflicht zur Einreichung eines augenärztlichen Zeugnisses bei Sehschärfewerten im Grenzbereich abgeschafft und die Empfehlung, Fehlsichtigkeit soweit möglich zu korrigieren, gestrichen.