LSVA: Abklassierungen wie geplant

Der Bundesrat hat entschieden, die Abklassierung bei der LSVA wie geplant vorzunehmen. Fahrzeuge der Kategorien EURO IV und V sollen per 1. Januar 2021 in die teuerste LSVA-Kategorie verschoben werden. Dass in Bezug auf die Fahrzeuge EURO VI keine weiteren Informationen bekannt sind, stösst bei der ASTAG auf Unverständnis.


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Die Ankündigung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) für die erneute Erhöhung der LSVA-Belastung des Transportgewerbes, welche mit den geplanten Abklassierungen per 1. Januar 2021 verbunden ist, tönt verharmlosend sympathisch: «Der Bundesrat will die Verlagerungswirkung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stärken.» Dies hat das BAV im Anschluss an das 37. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses bekannt gegeben. Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie fand das Treffen im Juni im Rahmen einer Video-Konferenz statt.

Konkret will die Schweiz die EURO IV- und EURO V-Fahrzeuge per 1. Januar 2021 von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie verschieben. Damit solle sichergestellt werden, dass die Erneuerung der Lastwagenflotte weitergeht. Damit die Anpassung auf Anfang 2021 in Kraft treten kann, ist eine Revision der Schwerverkehrsabgabeverordnung nötig. Diese wird das Departement für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Bundesrat im Herbst 2020 zum Entscheid vorlegen.

Kritik von Seiten der der ASTAG

Obschon der Widerstand des Transportgewerbes gegen die LSVA nicht mehr gleich manifest ist wie bei der Einführung der Schwerverkehrsabgabe (vgl. unser Bild von 1998), so hat man beim Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG auf die Ankündigung dennoch kritisch reagiert: Obwohl die ASTAG an oberster Stelle bei einem persönlichen Gespräch mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga interveniert habe, hätten sich die negativen Erwartungen aus Sicht der Strassentransportbranche bestätigt. «Auch auf die Forderung der ASTAG, aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation und der massiven finanziellen Belastung für das Transportgewerbe eine Verschiebung oder Erleichterung der LSVA-Abklassierungen zu genehmigen, wurde nicht eingegangen.»

Besonders bemängelt wird zudem, dass das BAV über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Fahrzeuge der EURO-Kategorie VI keine weiteren Informationen veröffentlicht hat. «Dass damit die Investitionssicherheit der Transportunternehmer quasi inexistent ist, wird nicht berücksichtigt», so die ASTAG auf ihrer Website.

Ähnlich paradox sieht die ASTAG den Zielkonflikt, der mit dieser Weiterentwicklung der LSVA weiter genährt wird: «Einerseits soll durch die Erhöhung der LSVA-Abgaben erreicht werden, dass mehr Verlagerung betrieben wird und somit der Güterverkehr auf der Strasse reduziert wird. Andererseits werden durch die LSVA-Zahlungen in Milliardenhöhe die Staatskassen gefüllt, weshalb auch die neuste Flotte von Fahrzeugen nicht im Sinne des Staates sein kann.» Die Einnahmen durch die LSVA müssten stets auf hohem Niveau gehalten werden. Die Kosten dieses Zielkonfliktes würden unfairerweise die Strassentransportunternehmer tragen.

Immerhin: Die ASTAG ist als Teilnehmer der Arbeitsgruppe Weiterentwicklung LSVA vom Bund zu Gesprächen eingeladen. Dort werden die Anliegen und Bedürfnisse der Strassentransportbranche eingebracht werden.


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