LSVA wird Mitte 2021 angepasst

Der Bundesrat will höhere Abgaben für ältere Lastwagen bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EU hat beschlossen, die LSVA per 1. Juli 2021 anzupassen.


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2019 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket beschlossen, um im alpenquerenden Verkehr noch mehr Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Unter anderem entschied er dabei, die älteren Lastwagen der Kategorie Euro IV und Euro V von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie abzuklassieren. Diese Fahrzeuge erbringen heute rund zehn bis zwanzig Prozent der gesamten Verkehrsleistung im Gütertransport auf der Strasse. Zudem sieht der Bundesrat vor, den seit 2011 bestehenden Rabatt von zehn Prozent für Euro II und Euro III-Fahrzeuge mit Partikelfilter aufzuheben. Diese Fahrzeuge machen gut zwei Prozent der Verkehrsleistung aus.

Da die Anpassungen auch den internationalen Verkehr durch die Schweiz betreffen, muss die LSVA-Anpassung vom Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU gutgeheissen werden. Dieser hat nun grünes Licht dazu gegeben. Mit dem Beschluss wird die LSVA ein halbes Jahr später erhöht als zuerst geplant. Damit werden die Bedenken einzelner EU-Mitgliedsländer sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt. Für die Umsetzung wird der Bundesrat auch noch die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

ASTAG: «Ein wichtiges Zeichen für zahlreiche KMU-Transportunternehmen»

Für den Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG ist der definitive Entscheid des Bundesrats «vernünftig und erfreulich». Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst es, dass es vorerst keine Änderungen an der bestehenden Systematik gibt. Eine Abklassierung von modernsten Nutzfahrzeugen der EURO-Normen 4 und 5 von der mittleren in die unterste Abgabenkategorie bereits per 1. Januar 2021 – wie es eigentlich beschlossen war – hätte nur zu unnötigen Mehrkosten zulasten von Wirtschaft, Gewerbe und Konsumenten geführt. Gerade in der aktuellen Coronakrise mit ihren gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen müssten Zusatzbelastungen zwingend vermieden werden. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass die Abklassierung auf den 1. Juli 2021 verschoben wird – zumal sich der Rückgang der Konjunktur im Strassentransportgewerbe zunehmend bemerkbar macht: «Der Bundesrat setzt ein wichtiges Zeichen für zahlreiche KMU-Transportunternehmen», hält ASTAG-Zentralpräsident Thierry Burkart fest.

Abklassierung ohne Auswirkungen auf Verlagerungspolitik

Kein Zusammenhang besteht mit der Verlagerungspolitik. Stand heute liegt der Anteil von ausländischen Lastwagen der EURO-Norm 6 (in Tonnenkilometern) im alpenquerenden Transitverkehr von Grenze zu Grenze bei über 90 Prozent. Sie alle sind von der Abklassierung der EURO-Normen 4 und 5 nicht betroffen, d.h. die LSVA-Tarife bleiben gleich. Die Hauptlast müssen stattdessen Schweizer Transportunternehmen in Spezialbereichen wie Kehrichtsammel-, Holz- oder Baustellentransporte tragen. Hier ist die Flottenerneuerung aufgrund der geringeren Fahrleistungen pro Jahr noch weniger weit fortgeschritten – und eine Verlagerung weder möglich noch gesetzlich angestrebt. Insgesamt ist das Schweizer Transportgewerbe allerdings sehr sauber und umweltschonend unterwegs: Der Ausstoss an Schadstoffen (z.B. Stickoxid, Kohlenmonoxid) konnte auf nahezu Null gesenkt werden, zudem trägt der Schwerverkehr nur knapp 5 Prozent zu den gesamten CO2-Emissionen der Schweiz bei. «Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht ist es absurd, ein modernes Fahrzeug der EURO-Norm 5 in die gleiche unterste LSVA-Kategorie einzuordnen wie einen LKW-Oldtimer!», sagt Thierry Burkart.

Für künftige Entscheide rund um die LSVA appelliert die ASTAG an den Bund, jeweils frühzeitig, d.h. mindestens 9 Monate vor Inkrafttreten von Neuregelungen, die definitiven Tarife zu kommunizieren. Zwecks Vertrags- und Preisverhandlungen ist das Transportgewerbe auf Investitions- und Rechtssicherheit angewiesen.


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