Neue Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften

Der Bundesrat hat die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet: Auf Autobahnen muss bei Stau künftig eine Rettungsgasse gebildet werden. Und bei Spurabbauten gilt das Reissverschlussprinzip. Zudem wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen von 80 km/h auf 100 km/h erhöht.


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Der Bundesrat hat die seit längerem erwarteten revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Die Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie werden zum Teil in VSS-Normen noch konkretisiert. Vielen der Anpassungen gemeinsam ist das Ziel: Die Verordnungsanpassungen sollen dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit dienen.

Reissverschlussprinzip und Rettungsgasse

Im Alltag für die Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer besonders relevant dürften die Anpassungen sein, welche die Autobahnen betreffen: Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Das heisst: Fahrzeuglenkende müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden: Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Rechtsvorbeifahren erlaubt

Neu wird auch das Rechtsvorbeifahren weitergehend erlaubt sein: Während das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt war, wird dies künftig auch zulässig sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Damit kann der Verkehr länger auf beiden Spuren fliessen. Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt jedoch verboten.

Erleichterungen für Veteranenfahrzeuge

Daneben hat der Bundesrat für gewisse schwere Motorwagen (über 3’500 Kilogramm Gesamtgewicht) Erleichterungen eingeführt: Blutspendedienste werden vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie Veteranenfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.

Und für leichte Motorfahrzeuge mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

 

Sämtliche Änderungen im Detail finden sich auf: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/verkehrsregeln/aenderungen-2020.html


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