Bundesrat schafft gleiche Regeln für elektrische Lieferwagen
Elektrische Lieferwagen bis 4,25 Tonnen werden künftig weitgehend gleich behandelt wie konventionelle Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. Der Bundesrat hat am 19. August entsprechende Anpassungen des Strassenverkehrsrechts beschlossen. Die neuen Regeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Bundesrat schafft gleiche Regeln für elektrische Lieferwagen
Für Unternehmen bringt der Entscheid mehrere konkrete Erleichterungen. So entfällt im Binnenverkehr die Pflicht zum Einsatz eines Fahrtenschreibers. Gleichzeitig gelten für elektrische Lieferwagen künftig dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Lieferwagen: Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, und das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt nicht mehr. Auch bei den periodischen Fahrzeugkontrollen erfolgt eine Gleichstellung mit konventionellen Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Die Kantone müssen die neuen Kontrollintervalle spätestens ab 1. Februar 2028 anwenden.
Der Bundesrat will mit den Anpassungen die Elektromobilität im Lieferverkehr wettbewerbsfähiger machen und damit die Dekarbonisierung des Güterverkehrs vorantreiben. Hintergrund ist, dass Elektrofahrzeuge aufgrund des höheren Batteriegewichts bislang teilweise strengeren Vorschriften für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterlagen. Die nun beschlossenen Änderungen betreffen fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts.
Neben vielen Marktteilnehmern begrüsst auch Swiss eMobility den Entscheid. Der Verband bezeichnet die Gleichstellung als wichtigen Schritt, um den Einsatz elektrischer Lieferwagen im betrieblichen Alltag zu erleichtern. Gerade in diesem Fahrzeugsegment bestehe grosser Handlungsbedarf, um die CO₂-Emissionen zu senken. Nach Einschätzung des Verbands ist das Angebot an elektrischen Lieferwagen inzwischen für immer mehr Einsatzbereiche geeignet. Entsprechend müssten nun auch die regulatorischen Rahmenbedingungen den Umstieg unterstützen.
Die Forderung nach einer Gleichbehandlung begleitet Swiss eMobility bereits seit Längerem. Verbandspräsident und Nationalrat Jürg Grossen hatte dazu 2025 die Motion «Gleichbehandlung von Elektronutzfahrzeugen der Kategorie B» eingereicht. Diese thematisierte unter anderem die zusätzlichen Anforderungen für elektrische Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen.
Mit dem nun gefällten Entscheid werden zentrale dieser Hürden beseitigt. Für Swiss eMobility ist dies ein wichtiger Schritt für den weiteren Markthochlauf elektrischer Lieferwagen – und damit auch für die Elektrifizierung des Schweizer Lieferverkehrs.