Die LSVA-Weiterentwicklung bleibt ein Diskussionsthema

Nach der Verabschiedung der Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch das Schweizer Parlament besteht für die Branche mehr Planungssicherheit. Auch wenn der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG den Abschluss der parlamentarischen Beratungen begrüsst, bleibt noch viel Detailarbeit übrig.


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Die LSVA-Weiterentwicklung bleibt ein Diskussionsthema

Die Weiterentwicklung der LSVA ist das Ergebnis eines mehrjährigen politischen Prozesses, an dem sich verschiedene Branchenverbände mit Stellungnahmen und konkreten Vorschlägen beteiligt haben. Eine zentrale Neuerung betrifft emissionsfreie Fahrzeuge. Elektro- und Wasserstoff-Lkw bleiben bis Ende 2030 vollständig von der LSVA befreit. Ab 2031 werden sie schrittweise in das System integriert. Vorgesehen ist ein Abschmelzen der Rabatte von mindestens 70 Prozent im Jahr 2031, 50 Prozent 2032, 30 Prozent 2033 und 20 Prozent 2034. 2035 beträgt der Rabatt noch 10 Prozent, ab 2036 gilt der reguläre LSVA-Satz.

Nach Aussage der ASTAG ist zudem entscheidend, dass Änderungen der LSVA-Tarifkategorien künftig mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren angekündigt werden müssen. «Lange Abklassierungsfristen kosten nichts, sind für unsere Mitglieder aber enorm wichtig», sagt Ständerat und ASTAG-Zentralpräsident Thierry Burkart. Investitionen in neue Fahrzeuge könnten damit auf eine verlässlichere Grundlage gestellt werden. Gleichzeitig bleiben wichtige Fragen offen. Das Parlament hat darauf verzichtet, die künftige Tarifierung der neuen Abgasnorm Euro 7 verbindlich im Gesetz festzuschreiben. Auch die erwartete Verschiebung von Euro 6 in eine höhere Tarifkategorie ab 2029 wird letztlich auf Verordnungsstufe festgelegt. Für die Unternehmen besteht damit weiterhin eine gewisse Unsicherheit.

Immerhin bedeutete die Ablehnung einer automatischen Teuerungsanpassung und höherer Tarife als wichtiges Signal. Auch eine Motion für eine generelle Erhöhung der LSVA-Tarife scheiterte. Mit der Schlussabstimmung ist die politische Arbeit für die Branche allerdings nicht abgeschlossen. Zahlreiche Details werden erst in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Die nun erreichte Planungssicherheit ist ein wichtiger Fortschritt – bei der konkreten Umsetzung bleibe jedoch noch einiges zu tun.


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