Öko-Steuer für Nutzfahrzeuge in Basel-Stadt?

Nach Autos sollen im Kanton Basel-Stadt künftig auch Nutzfahrzeuge aufgrund ökologischer Kriterien besteuert werden. Eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge ist in die Vernehmlassung geschickt worden.


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Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge will der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt noch mehr fiskalische Anreize zur Förderung der Elektromobiliät schaffen. Wie im Gesamtkonzept Elektromobilität vorgesehen, sollen neu nicht mehr allein Personenwagen nach ökologischen Bemessungsgrundlagen besteuert werden, sondern auch Nutzfahrzeuge und Motorräder.

Die Elektromobilität mit fiskalischen Anreizen fördern

Ziel ist es, die Elektromobilität mit fiskalischen Anreizen zu fördern. Die Basler Regierung hat deshalb eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1. Dezember 2020. Die Vorlage beinhaltet eine neue Regelung der Besteuerung von Motorrädern, Gesellschafts- und Wohnmotorwagen sowie Lieferwagen, Lastwagen und Sattelschlepper.

Für diese Fahrzeuge soll ein fixer Steuertarif eingeführt werden, für den das Gewicht und die Leistung massgeblich sind, wie es in einer Regierungsmitteilung heisst. Bisher richtete sich die Steuer nach dem Hubraum.

Bei Elektrofahrzeugen soll lediglich das Gewicht berücksichtigt werden, nicht jedoch die Leistung. Zudem will die Regierung umweltfreundliche Antriebssysteme zusätzlich fördern, indem sie für Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor während zwölf Jahren nur den halben Steuerbetrag einfordert.

Die geplante Gesetzesrevision hat für manche Fahrzeuge eine deutlich tiefere, für andere dagegen eine markant höhere Besteuerung zur Folge, wie aus der Vernehmlassungsvorlage hervorgeht. So sinkt die Steuer für einen bestimmten Elektrolastwagen von 2’166 auf 687.50 Franken. Für ein bestimmtes Motorrad steigt sie dagegen von 118 auf 178.95 Franken. Nach Schätzungen der Regierung verändern sich die Steuererträge für Nutzfahrzeuge und Motorräder unter dem Strich aber «nur wenig».

 

Quelle : https://telebasel.ch/2020/09/01/oeko-steuer-fuer-nutzfahrzeuge-und-motorraeder/?channel=105100 et https://www.bs.ch/nm/2020-teilrevidiertes-gesetz-ueber-motorfahrzeugbesteuerung-geht-in-die-vernehmlassung-rr.html


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