Ständeratskommission gegen höhere LSVA

Die Diskussion um die Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bleibt ein zentrales Thema der Schweizer Verkehrspolitik. Während die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene seit Jahren als verkehrs- und umweltpolitisches Ziel gilt, setzt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) nun ein deutliches Zeichen zugunsten der Wirtschaft und der Transportbranche.


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Ständeratskommission gegen höhere LSVA

Mit 8 zu 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen empfahl die KVF-S ihrem Rat, die vom Nationalrat bereits angenommene Motion 25.3956 abzulehnen. Die Vorlage verlangt eine Anpassung der Schwerverkehrsabgabeverordnung und hätte eine Erhöhung der LSVA-Tarife per 1. Januar 2027 zur Folge. Die Kommissionsmehrheit anerkennt zwar, dass im alpenquerenden Güterverkehr eine teilweise Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse zu beobachten ist. Dennoch hält sie zusätzliche Belastungen für Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für nicht vertretbar. Höhere LSVA-Sätze würden kurzfristig erhebliche Mehrkosten für Transport- und Logistikunternehmen verursachen und könnten die Planungs- und Investitionssicherheit beeinträchtigen.

Als weiteres Argument verwie die Kommission darauf, dass die LSVA bereits auf Anfang 2025 erhöht wurde. Zudem sieht die laufende Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes vor, künftig auch elektrisch betriebene Lastwagen in das LSVA-System einzubeziehen. Aus Sicht der Mehrheit wäre eine weitere Tariferhöhung daher ein zusätzlicher finanzieller Eingriff zulasten der Schweizer Wirtschaft. Darüber hinaus müsste eine Anpassung der LSVA-Tarife auch im Gemischten Landverkehrsausschuss Schweiz–EU behandelt werden.

Eine Minderheit der Kommission unterstützt hingegen die Motion. Sie argumentiert, dass der im Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union vorgesehene Handlungsspielraum genutzt werden sollte, um den Schienengüterverkehr zu stärken und einer Rückverlagerung auf die Strasse entgegenzuwirken.

Parallel dazu hat das Parlament wichtige Weichen für die Zukunft der Elektromobilität im Schwerverkehr gestellt. Der Ständerat bestätigte, dass elektrisch angetriebene Lastwagen bis Ende 2030 vollständig von der LSVA befreit bleiben. Ab 2031 soll ein degressives Rabattsystem gelten: Der Mindestrabatt beträgt zunächst 70 Prozent und sinkt schrittweise bis 2035 auf 10 Prozent.

Damit erhalten Transportunternehmen deutlich mehr Zeit, ihre Flotten auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, E-Lkw bereits ab 2029 der LSVA zu unterstellen. Das Parlament entschied sich jedoch für eine längere Übergangsphase.

Branchenvertreter begrüssen diesen Entscheid. Die Umstellung auf elektrische Nutzfahrzeuge und den Aufbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur erforderten weiterhin hohe Investitionen. Die nun beschlossenen Rahmenbedingungen bis 2035 schaffen nach Einschätzung der Branche die notwendige Planungssicherheit für langfristige Investitionsentscheide.

Zusätzliche Sicherheit soll auch bei künftigen Fahrzeugabklassierungen geschaffen werden. Neu müssen solche Änderungen mindestens sieben Jahre im Voraus angekündigt werden. Damit sollen unerwartete Kostensteigerungen vermieden und den Unternehmen ausreichend Zeit für betriebliche Anpassungen eingeräumt werden.


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