Tempo 30: Hauptverkehrsachsen sollen den Verkehr bündeln
Der Bundesrat verschärft die Regeln für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen und will Ausweichverkehr in Wohnquartiere verhindern. Künftig muss ein Gutachten nachweisen, dass eine Temporeduktion auf Hauptverkehrsachsen nicht zu unerwünschten Verlagerungen führt. Damit rückt die Funktion des übergeordneten Strassennetzes für den motorisierten Privat- und Geschäftsverkehr stärker in den Fokus. Damit wird die Motion von Nationalrat Peter Schilliger (s. Bild) umgesetzt – in von der Ursprungsfassung abgeschwächter Form.
Tempo 30: Hauptverkehrsachsen sollen den Verkehr bündeln
Der Bundesrat setzt die vom Parlament überwiesene Motion Schilliger um und passt die Signalisationsverordnung an. Ab 1. Oktober 2026 muss bei einer geplanten Temporeduktion auf einer verkehrsorientierten Strasse zusätzlich geprüft werden, ob dadurch Verkehr auf siedlungsorientierte Strassen ausweicht.
Die Neuregelung betrifft damit eine zentrale Frage der Verkehrsplanung: Hauptverkehrsachsen sollen den motorisierten Verkehr bündeln und gleichzeitig sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Verbindungen gewährleisten. Das gilt nicht nur für Pendler und den privaten Autoverkehr, sondern auch für Lieferdienste, Handwerksbetriebe, Servicefahrzeuge und den Wirtschaftsverkehr. Werden solche Verbindungen weniger attraktiv, kann sich der Verkehr auf Quartier- und Wohnstrassen verlagern – mit zusätzlichen Belastungen für Anwohnende und einem schlechteren Verkehrsfluss.
Auf verkehrsorientierten Strassen mit Tempo 30 soll zudem grundsätzlich kein Rechtsvortritt gelten. Damit soll der Verkehrsfluss erhalten bleiben. Fussgängerstreifen können weiterhin signalisiert werden.
Der Bundesrat verzichtet dagegen auf eine ursprünglich diskutierte Priorisierung lärmarmer Strassenbeläge. Diese seien zwar hinsichtlich Lärmschutz wirksam, aber mit höheren Kosten verbunden. Kantone, Städte und Gemeinden hatten eine entsprechende Pflicht mehrheitlich kritisch beurteilt.
Für siedlungsorientierte Strassen ändert sich nichts. Dort kann Tempo 30 weiterhin erleichtert angeordnet werden; seit 2023 ist dafür grundsätzlich kein Gutachten mehr notwendig.
Die neue Regelung bringt damit eine stärkere funktionale Trennung ins Spiel: Verkehrsorientierte Strassen sollen ihre Rolle als Rückgrat des motorisierten Verkehrs erfüllen, während siedlungsorientierte Strassen primär dem Wohnen und dem lokalen Zugang dienen. Für einen funktionierenden Wirtschafts- und Alltagsverkehr ist entscheidend, dass beide Netze zusammenspielen, ohne den motorisierten Verkehr unnötig in Wohnquartiere zu verlagern.